Argumente des Initiativkomitees
Klimaschutz als dringende Herausforderung
Das Einhalten des 1.5 °C Ziels des Klima-Übereinkommens von Paris ist zentral. Wenn wir so weitermachen wie bisher, besteht Gefahr, dass wir diese Grenze nicht einhalten können. Damit droht unter anderem ein irreversibler Verlust des Grönland-Eises. Dies bedeutet eine Meeresspiegelerhöhung von mehreren Metern! Dies würde unzählige Inseln und Küstengebiete, zahlreiche Städte und ganze Länder überfluten und damit die Häuser und Lebensgrundlagen von Hunderten von Millionen Menschen zerstören.
Der Weltklimarat hat ermittelt, was zu tun ist: Die kumulative Menge an CO2-Emissionen, die über alle Jahre ab 2020 zusammengezählt noch entsteht, d.h. das sogenannte CO2-Restbudget, darf im Weltdurchschnitt nur zehn Mal soviel betragen wie die CO2-Emissionen des Jahres 2019. Ist dieses CO2-Restbudget aufgebraucht, müssen die Treibhausgasemissionen netto Null betragen. Nur so können wir das 1.5 °C Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von zumindest zwei Dritteln einhalten. Dies bedingt rasch starke Emissionsreduktionen. Es ist unsere Verantwortung, hierzu unseren Beitrag zu leisten.
Hochdorf geht mit Energie voran
Die Lösung ist einfach: Nutzen wir erneuerbare Energieressourcen und unterstützen wir damit das lokale Handwerk, statt dass wir für viel Geld jedes Jahr nicht erneuerbare Energieträger importieren!
Heizungen mit erneuerbarem Energieträger erlauben, die CO2-Emissionen beim Heizen zu vermeiden. Die Initiative schlägt daher vor, dass bei einem teilweisen oder kompletten Ersatz des Heizungssystems oder bei einer Neuinstallation das neue bzw. erneuerte Heizungssystem ausschliesslich auf der Nutzung erneuerbarer Energien beruht. Wenn wir zum 1.5 °C Klimaziel beitragen wollen, ist dies ein notwendiger erster Schritt. Eine ähnliche Lösung wie die vorgeschlagene gibt es auch bereits im Kanton Glarus. Die Regelung bezieht sich vor allem auf das Wohngebiet und öffentliche Zonen. Das Industriegebiet und das Landwirtschaftsgebiet sind von der Regelung ausgenommen, da es hier nationale Regelungen braucht.
Zwar beruhen bereits heute viele der neu installierten Heizungssyteme auf der Nutzung erneuerbarer Energien. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass erneut Heizungssysteme mit fossilem Energieträger installiert werden. Besonders bei grossen Heizungssystemen, werden für die Spitzenlastdeckung weiterhin häufig fossile Energieträger eingesetzt. Da Heizungssyteme, einmal installiert, eine Nutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren haben, ist dies schwerwiegend.
Die Anforderung lässt sich beispielsweise mit einer Wärmepumpe, mit einer Holzheizung, mit Solarenergie oder mit Fernwärme basierend auf erneuerbaren Energien erfüllen. Auch wenn eine Wärmepumpe Strom braucht, gilt diese als Heizungssystem, das vollständig auf der Nutzung erneuerbarer Energien beruht.
Argumente für die Initiative statt des Gegenvorschlags
- Klimaschutz ist dringend. Heizungen haben eine Nutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren. Es ist nicht kompatibel mit dem 1.5 °C Klimaziel, wenn heute noch Heizungen installiert werden, die nicht zu 100 % erneuerbare Energien nutzen.
- Die CO2-Emissionen im Gebäudebereich zu vermeiden ist einfacher als beispielsweise die Vermeidung der Treibhausgasemissionen in der Industrie, im Flugverkehr oder in der Landwirtschaft. Es ist daher wichtig, die Möglichkeiten im Gebäudebereich konsequent zu nutzen.
- Der Gegenvorschlag schreibt nur vor, dass neu installierte Heizungen erneuerbare Energien nutzen, und nicht, dass sie ausschliesslich auf erneuerbaren Energien zu beruhen haben. Dies erlaubt weiterhin Systeme, die erneuerbare Energien mit fossilen Energien kombinieren. Für einen wirkungsvollen Klimaschutz ist dies nicht sinnvoll.
- Der Gegenvorschlag lässt Ausnahmen aus Kostengründen zu, wenn der Gemeinderat die Mehrkosten für eine Heizung mit erneuerbaren Energien als «unverhältnismässig» erachtet. Was das heisst, ist unklar. Selbst wenn Öl oder Gas billiger sind, darf es jedoch nicht sein, dass aus Kostengründen erneut Heizungssysteme mit fossilem Energieträger installiert werden. Es wäre nicht gerecht, wenn die meisten beim Heizungsersatz Mehrinvestitionen auf sich nehmen, einige wenige hingegen erneut eine billige klimaschädigende Heizung installieren. Statt Ausnahmen zu machen, wäre eher noch bei Bedarf zusätzliche Unterstützung im Einzelfall angebracht.
- Bei grossen Anlagen wie etwa bei Schulgebäuden ist es häufig viel billiger, für die Deckung der Spitzenlast zu 10 % bis 20 % fossil zu heizen. Es ist daher damit zu rechnen, dass mit dem Gegenvorschlag dort weiterhin teilweise fossil geheizt wird. Dies gilt für den geplanten Wärmeverbund, unter anderem mit dem Schulhaus Avanti, wie auch für die grosse Heizung des Wärmeverbunds beim Kloster Baldegg und der Kantonsschule. Diese nutzt zwar erneuerbare Abwärme der ARA, doch zwei Drittel der dort installierten Heizleistung sind derzeit fossil.
- Der Gemeinderat will Ausnahmen machen können, wenn er ein System mit erneuerbarem Energieträger als «technisch nicht möglich» erachtet. Erneuerbar zu heizen ist jedoch überall möglich. Der Bund finanziert eine kostenlose Beratung dazu: www.erneuerbarheizen.ch. Bei Bedarf gibt es auch temporäre Lösungen, wie beispielsweise mobile Pellet-Heizungen.
- Banken bieten verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten an. Der Kanton unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energien finanziell. Bei Bedarf können Heizungen zudem gemietet werden.
- Die Initiative findet sowohl bei vollständigem wie auch bei teilweisem Ersatz des Heizungssystems Anwendung, der Gegenvorschlag lässt fortlaufenden Teilersatz als Schlupfloch offen.
- Die Initiative sieht die Schaffung eines Reglements vor, das mit Annahme der Initiative in Kraft tritt. Der Gegenvorschlag sieht demgegenüber ein nachgelagertes mehrjähriges Ortsplanungsrevisionsverfahren und eine spätere erneute Volksabstimmung vor, bevor er in Kraft tritt. Dies trägt der Dringlichkeit des Klimaschutzes nicht Rechnung. Ob es nicht auch für die Umsetzung der Initiative ein solches Verfahren braucht, ist zwar noch in Abklärung. Das Kantonsgericht prüft dies derzeit. Es besteht jedoch mit der Initiative zumindest die Chance auf ein rasches Inkrafttreten.
- Insgesamt ist die Initiative konsequenter, klarer und gerechter als der Gegenvorschlag, kann eventuell schneller in Kraft treten, und ist wesentlich besser mit dem 1.5 °C Klimaziel kompatibel als der Gegenvorschlag.
Spezialfrage zur Bewilligungspflicht
An der Orientierungsversammlung der Gemeinde ist die Frage aufgetaucht,
ob der Ersatz von Heizungssystemen bewilligungspflichtig ist. Die Frage stellte sich im Zusammenhang mit der Aussage der Gemeinde, es seien in den letzten Jahren noch bei 15 % der Bewilligungen Heizsysteme mit fossilem Energieträger bewilligt und keine neuen Ölheizungen bewilligt worden.
Wie aus
Ausführungen des Kantons hervorgeht, ist der Heizungsersatz zwar meldepflichtig. Eine Baubewilligung ist hingegen nur erforderlich, wenn der Heizungsersatz mit baulichen Massnahmen verbunden ist, wie beispielsweise Änderungen am Grundriss oder Durchbrüche von Wänden.
Das ist wohl nur in wenigen Fällen der Fall beim Heizungsersatz. Somit sind die Informationen der Gemeinde, die sich auf bewilligte Heizungssysteme beziehen, nicht aussagekräftig. Aus einer Statistik des Kantons aufgrund der Meldungen - und nicht der Bewilligungen - zum Heizungsersatz geht hervor, dass in den letzten drei Jahren kantonsweit in etwa 10 % der Fälle eine Ölheizung wiederum mit einer Öl- oder Gasheizung ersetzt wurde.
Eine Gasheizung wurde jeweils in zwei Drittel der Fälle wiederum mit einer Gasheizung ersetzt. Da es in Hochdorf viele Öl- und eher wenige Gasheizungen hat, kann es sein, dass der Prozentsatz der Fälle, in denen
ein Heizungsersatz erneut mit einem fossilen System gemeldet wird, relativ tief ist. Der Kanton räumt allerdings auch ein, dass in nur etwa 50 % der Fälle beim Heizungsersatz eine Meldung gemacht wird, trotz Meldepflicht. Somit liegt die Anzahl der Fälle, in denen es bisher beim Heizungsersatz erneut zu einer Installation eines Heizungssystems mit fossilem Energieträger kommt, möglicherweise höher als man aufgrund der Informationen der Gemeinde annehmen könnte.
Wie dem auch ist: Selbst wenn der Prozentsatz der Fälle, in denen nach wie vor ein Heizungsersatz mit einem fossilen Energieträger vorkommt, tatsächlich tief ist, sind solche Fälle nicht kompatibel mit dem 1.5 °C Klimaziel. Dies gilt insbesondere auch für grosse Heizungen wie etwa bei der geplanten Fernwärmeversorgung, bei der derzeit ein Anteil von 10 % fossil vorgesehen ist.
Broschüre
Hier finden Sie eine
Broschüre mit Informationen zur Abstimmung.