Klima-Initiative Hochdorf heizt erneuerbar




Hinweis: Abstimmungen zu weiteren Klima-Initiativen am 26. November 2023

Am 26. November 2023 kommen die beiden Hochdorfer Klima-Initiativen 'Hochdorf heizt erneuerbar - ab 2030 erst recht' und 'Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge' zur Abstimmung. Weitere Informationen dazu auf den Webseiten 'www.hochdorf-erneuerbar.ch' und 'www.hochdorf-emissionsfrei.ch'.




Danke

Am 27. November 2022, fand die Abstimmung zur Klima-Initiative 'Hochdorf heizt erneuerbar' statt. 664 Stimmberechtigte oder 38 % derjenigen, die zur Initiative abgestimmt haben, haben Ja gestimmt. Herzlichen Dank an alle, die für die Initiative gestimmt haben. Zum Gegenvorschlag sagten 64 % Ja. Auch dafür ein grosses Danke. Damit hat die Initiative in unserer Gemeinde viele Stimmen geholt. Zudem haben die Stimmberechtigten den Gegenvorschlag deutlich angenommen. Die Stimmberechtigten sagen somit klar Ja zum Grundsatz, dass im Wohngebiet und in öffentlichen Zonen der Gemeinde nur noch Heizungssysteme neu installiert werden, die erneuerbare Energien nutzen. Auch wenn aus Sicht des Initiativkomitees eine Annahme der Initiative für den Klimaschutz wichtig gewesen wäre, steht fest: Das ist ein Erfolg, den die Initiative ermöglicht hat.

Das Initiativkomitee bedankt sich bei allen, die abstimmen gegangen sind oder anderweitig zum guten Abstimmungsergebnis beigetragen haben, sei es durch Gespräche mit Freunden und Bekannten oder auf der Strasse, dem Aufstellen von Plakaten, der Verteilung von Postkarten oder Broschüren, finanzieller Unterstützung für den Druck von Plakaten, Broschüren oder Fahnen und natürlich auch durch das Aufhängen von Fahnen.

Die Initiative, der Einsatz, um die Unterschriften zu sammeln, die rechtlichen Abklärungen bis vors Kantonsgericht, um darüber abstimmen zu dürfen, und nun diese Abstimmung: Alle dies hat es ermöglicht, dass erstmals im Kanton Luzern eine Gemeinde strengere Vorschriften für die Energienutzung in Gebäuden beschliesst, als der Kanton dies vorschreibt. Es liegt nun am Gemeinderat, den Gegenvorschlag zügig umzusetzen und die Ausnahmeregelung, die der Gegenvorschlag beinhaltet, verantwortungsvoll zu handhaben. Das Abstimmungsergebnis ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem sich weiter aufbauen lässt. Klimaschutz bleibt ein dringendes Anliegen, und es braucht je länger, desto mehr Anstrengungen, um das 1.5 °C Klimaziel noch einzuhalten. Das ist entscheidend, um unter anderem eine Meeresspiegelerhöhung um mehrere Meter möglichst noch zu vermeiden.

Hier ist die Medienmitteilung dazu.

Im Überblick geht es bei der Initiative um folgendes:
Klimaschutz ist dringend notwendig. Noch immer werden jedoch manchmal Heizungssysteme installiert, die fossile Energieträger verbrennen. Dabei gibt es für jedes Haus eine klimafreundliche Heizungslösung basierend auf erneuerbaren Energien, wie beispielsweise eine Wärmepumpe. Die Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar» forderte daher, dass bei Neubau oder Ersatz eines Heizungssystems für das neue System ausschliesslich erneuerbare Energieträger verwendet werden. Der nun angenommene Gegenvorschlag der Gemeinde verlangt lediglich, dass neue Heizungssysteme im Betrieb erneuerbare Energien nutzen; er schliesst aber eine teilweise Nutzung fossiler Energien nicht aus. Ausserdem will der Gemeinderat weitere Ausnahmen machen können. Bis zum Inkrafttreten ist für den Gegenvorschlag ein mehrjähriges Ortsplanungsrevisionsverfahren vorgesehen. Für die Initiative wäre dies eventuell nicht nötig gewesen, so dass sie möglicherweise bereits mit ihrer Annahme hätte in Kraft treten können.

Hier finden Sie eine Broschüre zur Abstimmung.




Abstimmungstext




Entstehungsgeschichte

Die Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar» entstand aus einem Treffen des Netzwerks 'Hofdere hed Energie' im Jahr 2019. An diesem Treffen kamen Klimaschutz-interessierte Einwohnerinnen und Einwohner aus Hochdorf zusammen, um Ideen für Klimaschutzmassnahmen in der Gemeinde zu entwickeln. Daraus entstanden vier Gemeindeinitiativen. Für diese wurden im Jahr 2019 von August bis Oktober Unterschriften gesammelt. Eine davon ist die Initiative 'Hochdorf heizt erneuerbar'. 723 stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner unterstützten sie mit ihrer Unterschrift. Die erforderliche Zahl von 500 Unterschriften war damit erreicht. Die Gemeinde stellte sich allerdings im März 2020 auf den Standpunkt, dass die Initiative nicht gültig sei.

Unterschriftensammlung Unterschriftensammlung Unterschriftensammlung

Der Gemeinderat hatte argumentiert, die Initiative sei nicht mit dem kantonalen Energiegesetz kompatibel. Dieses verlangt jeweils einen Anteil von mindestens 10% erneuerbarer Energie beim Heizungsersatz. Dies sei wenig einschneidend, liesse sich einfach umsetzen und genüge, meinte der Gemeinderat. Das Initiativbegehren schliesse hingegen fossile Energien oder mit fossilen Energien kombinierte Energiequellen konsequent aus, was nicht umsetzbar sei. Zudem seien kommunale Lösungen nur für kleine Teilgebiete der Gemeinde mit Sondernutzungsplanungen möglich.

Das Initiativkomitee gab nicht auf und zog den Entscheid weiter bis ans Kantonsgericht. Dieses gab dem Initiativkomitee im Mai 2022 recht und erklärte die Initiative für gültig. Das Kantonsgericht betrachtete die Regelung im juristischen Sinn als geeignet und erforderlich für den Klimaschutz. Es erwog, dass Gebäudeeigentümer/innen durch die Regelung zwar beim Ersatz ihres Heizungssystems bzw. bei einem Neubau in ihren Auswahlmöglichkeiten eingeschränkt würden. Im Einzelfall könne dies bei der Umstellung zu höheren Kosten führen. Es gebe jedoch Subventionen vom Kanton, zudem haben Systeme, die erneuerbare Energien nutzen, geringere jährliche Energiekosten. Das lnitiativbegehren sei daher durchaus zumutbar, urteilte das Kantonsgericht. Bei Bedarf könne die Verhältnismässigkeit im Einzelfall auch nach Annahme der Initiative von einem Gericht überprüft werden. Zudem erlaube das kantonale Energiegesetz kommunale Regelungen für weite Teile des Gemeindegebiets.

Der Gemeinderat arbeitete einen Gegenvorschlag aus. Dieser war jedoch aus Sicht des Initiativkomitees nur halbherzig für erneuerbare Energien. Der Gemeinderat will weiterhin einen grossen Entscheidungsspielraum, um fossile Systeme zuzulassen. Das Initiativkomitee hielt an der Initiative fest. So kamen Initiative und Gegenvorschlag zur Abstimmung.



Argumente des Initiativkomitees


Klimaschutz als dringende Herausforderung

Das Einhalten des 1.5 °C Ziels des Klima-Übereinkommens von Paris ist zentral. Wenn wir so weitermachen wie bisher, besteht Gefahr, dass wir diese Grenze nicht einhalten können. Damit droht unter anderem ein irreversibler Verlust des Grönland-Eises. Dies bedeutet eine Meeresspiegelerhöhung von mehreren Metern! Dies würde unzählige Inseln und Küstengebiete, zahlreiche Städte und ganze Länder überfluten und damit die Häuser und Lebensgrundlagen von Hunderten von Millionen Menschen zerstören.

Der Weltklimarat hat ermittelt, was zu tun ist: Die kumulative Menge an CO2-Emissionen, die über alle Jahre ab 2020 zusammengezählt noch entsteht, d.h. das sogenannte CO2-Restbudget, darf im Weltdurchschnitt nur zehn Mal soviel betragen wie die CO2-Emissionen des Jahres 2019. Ist dieses CO2-Restbudget aufgebraucht, müssen die Treibhausgasemissionen netto Null betragen. Nur so können wir das 1.5 °C Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von zumindest zwei Dritteln einhalten. Dies bedingt rasch starke Emissionsreduktionen. Es ist unsere Verantwortung, hierzu unseren Beitrag zu leisten.


Hochdorf geht mit Energie voran

Die Lösung ist einfach: Nutzen wir erneuerbare Energieressourcen und unterstützen wir damit das lokale Handwerk, statt dass wir für viel Geld jedes Jahr nicht erneuerbare Energieträger importieren! Heizungen mit erneuerbarem Energieträger erlauben, die CO2-Emissionen beim Heizen zu vermeiden. Die Initiative schlägt daher vor, dass bei einem teilweisen oder kompletten Ersatz des Heizungssystems oder bei einer Neuinstallation das neue bzw. erneuerte Heizungssystem ausschliesslich auf der Nutzung erneuerbarer Energien beruht. Wenn wir zum 1.5 °C Klimaziel beitragen wollen, ist dies ein notwendiger erster Schritt. Eine ähnliche Lösung wie die vorgeschlagene gibt es auch bereits im Kanton Glarus. Die Regelung bezieht sich vor allem auf das Wohngebiet und öffentliche Zonen. Das Industriegebiet und das Landwirtschaftsgebiet sind von der Regelung ausgenommen, da es hier nationale Regelungen braucht.

Zwar beruhen bereits heute viele der neu installierten Heizungssyteme auf der Nutzung erneuerbarer Energien. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass erneut Heizungssysteme mit fossilem Energieträger installiert werden. Besonders bei grossen Heizungssystemen, werden für die Spitzenlastdeckung weiterhin häufig fossile Energieträger eingesetzt. Da Heizungssyteme, einmal installiert, eine Nutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren haben, ist dies schwerwiegend.

Die Anforderung lässt sich beispielsweise mit einer Wärmepumpe, mit einer Holzheizung, mit Solarenergie oder mit Fernwärme basierend auf erneuerbaren Energien erfüllen. Auch wenn eine Wärmepumpe Strom braucht, gilt diese als Heizungssystem, das vollständig auf der Nutzung erneuerbarer Energien beruht.


Argumente für die Initiative statt des Gegenvorschlags

  • Klimaschutz ist dringend. Heizungen haben eine Nutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren. Es ist nicht kompatibel mit dem 1.5 °C Klimaziel, wenn heute noch Heizungen installiert werden, die nicht zu 100 % erneuerbare Energien nutzen.
  • Die CO2-Emissionen im Gebäudebereich zu vermeiden ist einfacher als beispielsweise die Vermeidung der Treibhausgasemissionen in der Industrie, im Flugverkehr oder in der Landwirtschaft. Es ist daher wichtig, die Möglichkeiten im Gebäudebereich konsequent zu nutzen.
  • Der Gegenvorschlag schreibt nur vor, dass neu installierte Heizungen erneuerbare Energien nutzen, und nicht, dass sie ausschliesslich auf erneuerbaren Energien zu beruhen haben. Dies erlaubt weiterhin Systeme, die erneuerbare Energien mit fossilen Energien kombinieren. Für einen wirkungsvollen Klimaschutz ist dies nicht sinnvoll.
  • Der Gegenvorschlag lässt Ausnahmen aus Kostengründen zu, wenn der Gemeinderat die Mehrkosten für eine Heizung mit erneuerbaren Energien als «unverhältnismässig» erachtet. Was das heisst, ist unklar. Selbst wenn Öl oder Gas billiger sind, darf es jedoch nicht sein, dass aus Kostengründen erneut Heizungssysteme mit fossilem Energieträger installiert werden. Es wäre nicht gerecht, wenn die meisten beim Heizungsersatz Mehrinvestitionen auf sich nehmen, einige wenige hingegen erneut eine billige klimaschädigende Heizung installieren. Statt Ausnahmen zu machen, wäre eher noch bei Bedarf zusätzliche Unterstützung im Einzelfall angebracht.
  • Bei grossen Anlagen wie etwa bei Schulgebäuden ist es häufig viel billiger, für die Deckung der Spitzenlast zu 10 % bis 20 % fossil zu heizen. Es ist daher damit zu rechnen, dass mit dem Gegenvorschlag dort weiterhin teilweise fossil geheizt wird. Dies gilt für den geplanten Wärmeverbund, unter anderem mit dem Schulhaus Avanti, wie auch für die grosse Heizung des Wärmeverbunds beim Kloster Baldegg und der Kantonsschule. Diese nutzt zwar erneuerbare Abwärme der ARA, doch zwei Drittel der dort installierten Heizleistung sind derzeit fossil.
  • Der Gemeinderat will Ausnahmen machen können, wenn er ein System mit erneuerbarem Energieträger als «technisch nicht möglich» erachtet. Erneuerbar zu heizen ist jedoch überall möglich. Der Bund finanziert eine kostenlose Beratung dazu: www.erneuerbarheizen.ch. Bei Bedarf gibt es auch temporäre Lösungen, wie beispielsweise mobile Pellet-Heizungen.
  • Banken bieten verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten an. Der Kanton unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energien finanziell. Bei Bedarf können Heizungen zudem gemietet werden.
  • Die Initiative findet sowohl bei vollständigem wie auch bei teilweisem Ersatz des Heizungssystems Anwendung, der Gegenvorschlag lässt fortlaufenden Teilersatz als Schlupfloch offen.
  • Die Initiative sieht die Schaffung eines Reglements vor, das mit Annahme der Initiative in Kraft tritt. Der Gegenvorschlag sieht demgegenüber ein nachgelagertes mehrjähriges Ortsplanungsrevisionsverfahren und eine spätere erneute Volksabstimmung vor, bevor er in Kraft tritt. Dies trägt der Dringlichkeit des Klimaschutzes nicht Rechnung. Ob es nicht auch für die Umsetzung der Initiative ein solches Verfahren braucht, ist zwar noch in Abklärung. Das Kantonsgericht prüft dies derzeit. Es besteht jedoch mit der Initiative zumindest die Chance auf ein rasches Inkrafttreten.
  • Insgesamt ist die Initiative konsequenter, klarer und gerechter als der Gegenvorschlag, kann eventuell schneller in Kraft treten, und ist wesentlich besser mit dem 1.5 °C Klimaziel kompatibel als der Gegenvorschlag.


Spezialfrage zur Bewilligungspflicht

An der Orientierungsversammlung der Gemeinde ist die Frage aufgetaucht, ob der Ersatz von Heizungssystemen bewilligungspflichtig ist. Die Frage stellte sich im Zusammenhang mit der Aussage der Gemeinde, es seien in den letzten Jahren noch bei 15 % der Bewilligungen Heizsysteme mit fossilem Energieträger bewilligt und keine neuen Ölheizungen bewilligt worden. Wie aus Ausführungen des Kantons hervorgeht, ist der Heizungsersatz zwar meldepflichtig. Eine Baubewilligung ist hingegen nur erforderlich, wenn der Heizungsersatz mit baulichen Massnahmen verbunden ist, wie beispielsweise Änderungen am Grundriss oder Durchbrüche von Wänden. Das ist wohl nur in wenigen Fällen der Fall beim Heizungsersatz. Somit sind die Informationen der Gemeinde, die sich auf bewilligte Heizungssysteme beziehen, nicht aussagekräftig. Aus einer Statistik des Kantons aufgrund der Meldungen - und nicht der Bewilligungen - zum Heizungsersatz geht hervor, dass in den letzten drei Jahren kantonsweit in etwa 10 % der Fälle eine Ölheizung wiederum mit einer Öl- oder Gasheizung ersetzt wurde. Eine Gasheizung wurde jeweils in zwei Drittel der Fälle wiederum mit einer Gasheizung ersetzt. Da es in Hochdorf viele Öl- und eher wenige Gasheizungen hat, kann es sein, dass der Prozentsatz der Fälle, in denen ein Heizungsersatz erneut mit einem fossilen System gemeldet wird, relativ tief ist. Der Kanton räumt allerdings auch ein, dass in nur etwa 50 % der Fälle beim Heizungsersatz eine Meldung gemacht wird, trotz Meldepflicht. Somit liegt die Anzahl der Fälle, in denen es bisher beim Heizungsersatz erneut zu einer Installation eines Heizungssystems mit fossilem Energieträger kommt, möglicherweise höher als man aufgrund der Informationen der Gemeinde annehmen könnte. Wie dem auch ist: Selbst wenn der Prozentsatz der Fälle, in denen nach wie vor ein Heizungsersatz mit einem fossilen Energieträger vorkommt, tatsächlich tief ist, sind solche Fälle nicht kompatibel mit dem 1.5 °C Klimaziel. Dies gilt insbesondere auch für grosse Heizungen wie etwa bei der geplanten Fernwärmeversorgung, bei der derzeit ein Anteil von 10 % fossil vorgesehen ist.

Broschüre

Hier finden Sie eine Broschüre mit Informationen zur Abstimmung.



Abstimmungsempfehlung

Das Initiativkomitee empfahl, sowohl der Gemeindeinitiative wie auch dem Gegenvorschlag zuzustimmen und bei der Stichfrage 'Gemeindeinitiative' zu wählen.

Hochdorf heizt erneuerbar - ja klar!



Unterstützung

Die Abstimmung ist nun durch - doch wenn Sie das Anliegen gut finden, können Sie dieses nach wie vor mit einer Spende zur Deckung der Kosten für Plakate, Broschüren und Postkarten unterstützen. Das Spendenkonto lautet wie folgt: Hofdere hed Energie, c/o Roman Bolliger, Hengsthöhe 8, 6280 Hochdorf, IBAN CH24 0900 0000 1559 8522 0, Vermerk 'Hochdorf heizt erneuerbar'

Die folgenden Bilder stehen beispielhaft für die grosse Unterstützung, die die Initiative während der Abstimmung erhalten hat - vielen Dank dafür!



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Kontakt

Haben Sie Fragen oder Vorschläge an das Initiativkomitee? Kontaktieren Sie uns!

Ansprechperson ist: Roman Bolliger

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